Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.09.1987 - 1 Ws 710/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,4645
OLG Düsseldorf, 07.09.1987 - 1 Ws 710/87 (https://dejure.org/1987,4645)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.09.1987 - 1 Ws 710/87 (https://dejure.org/1987,4645)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. September 1987 - 1 Ws 710/87 (https://dejure.org/1987,4645)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,4645) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1988, 46
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Düsseldorf, 07.12.1992 - 1 Ws 1108/92
    Die Strafvollstreckungskammer ist gem. § 462 a Abs. 4 S. 1 und 3 StPO i.V.m. § 462 a Abs. 1 StPO für alle nachträglichen Entscheidungen auch aus anderen Verfahren gegen den Verurteilten zuständig geworden, nachdem gegen diesen eine Freiheitsstrafe in einer Justizvollzugsanstalt ihres Bezirks zu vollstrecken begonnen worden ist (BGHSt 26, 118, 120; 30, 189, 192; OLG Düsseldorf NStZ 1988, 46 ).

    Diese ist gemäß § 462 a Abs. 4 Satz 1 und 3 StPo in Verbindung mit § 462 a Abs. 1 StPO für alle nachträglichen Entscheidungen auch aus anderen Verfahren gegen den Verurteilten zuständig geworden, nachdem gegen diesen ab 30.10.1991 eine Freiheitsstrafe in einer Justizvollzugsanstalt ihres Bezirks zu vollstrecken begonnen worden ist (vgl. BGHSt 26, 118,120; 189, 192; Senatsbeschluß v. 7.9.1987 in NStZ 1988, 46 m.N.w).

  • OLG Schleswig, 11.04.2001 - 2 Ws 558/00

    Betäubungsmittelstrafrecht: Zurückstellung der Strafvollstreckung

    Nach diesen Bestimmungen wird die Zuständigkeit eines Gerichts für die dort genannten nachträglichen Entscheidungen in allen Verfahren begründet, auch wenn die Zuständigkeit in dem Einzelverfahren, in dem die Entscheidungen zu treffen sind, an sich nicht gegeben wäre (vgl. BGHSt 26, 118, 119; OLG Düsseldorf, NStZ 1988, 46 ).

    Sie umfasst die Nachtragsentscheidungen aus allen anderen Verurteilungen nach Erwachsenenrecht gegen denselben Verurteilten (OLG Düsseldorf, NStZ 1988, 46 ; Löwe-Rosenberg-Wendisch, StPO , 24. Aufl., § 462 a Rn. 67).

  • OLG Düsseldorf, 03.03.2010 - 4 Ws 94/10
    Bei solchen Entscheidungen entfällt das Befasstsein also nicht deshalb, weil das Gericht, aus welchen Gründen auch immer, untätig geblieben ist (BGHSt NJW 1978, 551; NJW 1978, 1443; OLG Düsseldorf NStZ 1984, 428; 1988, 46; Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl. § 462a Rn. 11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht