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OLG Düsseldorf, 07.09.1987 - 1 Ws 710/87 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
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StPO § 462a Abs. 1, Abs. 4
Papierfundstellen
- NStZ 1988, 46
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Düsseldorf, 07.12.1992 - 1 Ws 1108/92 Die Strafvollstreckungskammer ist gem. § 462 a Abs. 4 S. 1 und 3 StPO i.V.m. § 462 a Abs. 1 StPO für alle nachträglichen Entscheidungen auch aus anderen Verfahren gegen den Verurteilten zuständig geworden, nachdem gegen diesen eine Freiheitsstrafe in einer Justizvollzugsanstalt ihres Bezirks zu vollstrecken begonnen worden ist (BGHSt 26, 118, 120; 30, 189, 192; OLG Düsseldorf NStZ 1988, 46 ).
Diese ist gemäß § 462 a Abs. 4 Satz 1 und 3 StPo in Verbindung mit § 462 a Abs. 1 StPO für alle nachträglichen Entscheidungen auch aus anderen Verfahren gegen den Verurteilten zuständig geworden, nachdem gegen diesen ab 30.10.1991 eine Freiheitsstrafe in einer Justizvollzugsanstalt ihres Bezirks zu vollstrecken begonnen worden ist (vgl. BGHSt 26, 118,120; 189, 192; Senatsbeschluß v. 7.9.1987 in NStZ 1988, 46 m.N.w).
- OLG Schleswig, 11.04.2001 - 2 Ws 558/00
Betäubungsmittelstrafrecht: Zurückstellung der Strafvollstreckung
Nach diesen Bestimmungen wird die Zuständigkeit eines Gerichts für die dort genannten nachträglichen Entscheidungen in allen Verfahren begründet, auch wenn die Zuständigkeit in dem Einzelverfahren, in dem die Entscheidungen zu treffen sind, an sich nicht gegeben wäre (vgl. BGHSt 26, 118, 119; OLG Düsseldorf, NStZ 1988, 46 ).Sie umfasst die Nachtragsentscheidungen aus allen anderen Verurteilungen nach Erwachsenenrecht gegen denselben Verurteilten (OLG Düsseldorf, NStZ 1988, 46 ;… Löwe-Rosenberg-Wendisch, StPO , 24. Aufl., § 462 a Rn. 67).
- OLG Düsseldorf, 03.03.2010 - 4 Ws 94/10 Bei solchen Entscheidungen entfällt das Befasstsein also nicht deshalb, weil das Gericht, aus welchen Gründen auch immer, untätig geblieben ist (BGHSt NJW 1978, 551; NJW 1978, 1443; OLG Düsseldorf NStZ 1984, 428; 1988, 46;… Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl. § 462a Rn. 11).